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Vereinbarungen zur Leistungsfeststellung

Vereinbarungen zur Leistungsfeststellung

 

Sek I: Es wird keine Klassenarbeit geschrieben. Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Basis mündlicher und schriftlicher Überprüfungen. Eine Gewichtung einzelner Leistungen wird nicht festgelegt. Die Entscheidung, einzelne Leistungen besonders zu gewichten, obliegt der einzelnen Lehrkraft. 

Es besteht für Klasse 9 die Möglichkeit, die Facharbeit im Fach Politische Bildung nach Absprache mit der unterrichtentenden Lehrkraft zu schreiben. Es gelten die am von Saldern-Gymnasium getroffenen Regularien, die Facharbeit geht mit 25 Prozent in die Jahresendnote ein.

Kriterien zur Selbsteinschätzung und Bewertung der laufenden Mitarbeit im Unterricht

 

Sek II: Die Leistungsbewertung erfolgt auch in Klasse 11 und 12 auf der Basis mündlicher und schriftlicher Nachweise. Darüber hinaus werden Klausuren geschrieben, der Zeitumfang hängt von der Kurswahl ab (Grundlegendes oder Erhöhtes Anforderungsniveau). Diese gehen zu einem Drittel in die Endnote ein. Eine weitere Gewichtung einzelner Leistungen obliegt der Entscheidung der einzelnen Lehrkraft. 

Kriterien zur Selbsteinschätzung und Bewertung der laufenden Mitarbeit im Unterricht