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Aufgaben und Beschlussrechte der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz hat als höchstes Mitwirkungsgremium einer Schule diverse Aufgaben.

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
§ 91 Aufgaben der Schulkonferenz

(1) Die Schulkonferenz berät und entscheidet im Rahmen von § 7 Abs. 1 die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
(Auswahl; vollständiger Text --> hier)

Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über:

  1. die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule,
  2. die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung,
  3. die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung,
  4. die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen,
  5. die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann,
  6. die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben,
  7. die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  8. die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und
  9. die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.