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Hausordnung

 

Die Schulkonferenz hat die Hausordnung am 05. Oktober 2023 überarbeitet.

 

Hausordnung

 

des von Saldern-Gymnasium Europaschule

 

1. Präambel

 

Um einen harmonischen Schulalltag für Lehrer/innen und Schüler/innen zu gewährleisten, sind gemeinsam beschlossene Grundregeln wie Rücksichtnahme, gegenseitige Akzeptanz, Toleranz und Höflichkeit erforderlich.

 

2. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände und darauf befindliche Gebäude, die Sporthalle am Wiesenweg mit den dazugehörigen Außenanlagen sowie die unterrichtliche Nutzung der Wredowschen Zeichenschule und der Schwimmhalle.

 

3. Unterrichts- und Pausenzeiten

 

Unterrichtsbeginn 08.00 Uhr

90-min Blöcke

Block 1 (1./2. Std.)

08.00 – 09.30

1. Pause (Frühstück)

09.30 – 09.50 (20min)

Block 2 (3./4. Std.)

09.50 – 11.20

2. Pause (Mittag)

11.20 – 12.00 (40min)

Block 3 (5./6. Std.)

12.00 – 13.30

3. Pause

13.30 – 13.50 (20min)

Block 4 (7./8. Std.)

13.50 – 15.20

4. Pause

15.20 – 15.30 (10min)

Block 5 (Spo *-Std.)

15.30 – 17.00

 

 

 

4. Vor dem Unterricht

 

Das Schulgebäude und allgemeine Unterrichtsräume sind ab 07:00 Uhr für alle Schüler zugänglich.

 

Fahrschüler, die vorher eintreffen, halten sich von 06:30 bis 07:00 Uhr im Aufenthaltsraum auf.

 

Spätestens mit dem Vorklingeln begeben sich Lehrer/innen und Schüler/innen in die entsprechenden Unterrichtsräume.

 

5. Zum Unterricht

 

Der Unterricht beginnt pünktlich für alle Lehrer/innen und Schüler/innen mit dem entsprechenden Klingelzeichen.

 

Fehlt der entsprechende Fachlehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn, wird das vom Klassensprecher bei der Schulleitung oder im Sekretariat gemeldet.

 

Nachfolgenden Klassen bzw. Kursen ist ein ordentlicher Raum zu hinterlassen, Stühle werden ran gestellt, die Tafel vom wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst abgewischt, der Müll entsorgt und der Raum gelüftet.

 

Schmierereien und Beschädigungen sind sofort dem Fachlehrer zu melden. Nach der letzten Stunde ist das Licht auszuschalten und die Fenster sind zu schließen. Um die Reinigung der Schule zu gewährleisten, sind die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hochzustellen.

 

Handys und andere mobile Kommunikationsmedien sind während des Unterrichts prinzipiell auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren.
 

Es besteht nur dann die Möglichkeit, diese funktional in das Unterrichtsgeschehen einzubinden, wenn die Lehrkraft die Nutzung zu bestimmten Zwecken ausdrücklich freigibt.

 

Die Schülerinnen und Schüler können nicht verpflichtet werden, ihre Handys und mobilen Kommunikationsmedien in der Schule für Unterrichtszwecke zu nutzen.
 

Es ist erlaubt, während des Unterrichts zu trinken, Essen ist nicht gestattet. Die Trinkgefäße sollten verschließbar sein und nicht auf den Tischen stehen.

 

Festlegungen in besonderen Fachräumen sind zu beachten. Weitere Ausnahmeregelungen können für Klausuren und schriftliche Prüfungen getroffen werden.

 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Unterrichtsgänge sind der Schulleitung unter Angabe von Ort, Zeit und Personenkreis im Sekretariat schriftlich anzuzeigen.

 

6. Regelung für Pausen und Freistunden

 

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Schulgebäude in den Pausen zu verlassen und dürfen sich auf dem Schulhof und im Schülercafé aufhalten. Der Spielplatz kann von Klasse 5 bis 7 genutzt werden. Der Aufenthalt auf dem Sportplatz und vor der Turnhalle ist nicht gestattet.

 

Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 dürfen das Schulgelände sowie andere Orte schulischer Veranstaltungen in Freistunden, Freiblöcken, bei Unterrichtsausfall und in den Pausen verlassen. Dazu ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern notwendig.

 

Bei extremen Witterungsbedingungen wird durch Klingelzeichen darauf verwiesen, dass die Schüler im Gebäude verbleiben können.

Flure und Treppen sind als Fluchtwege freizuhalten.

 

7. Gesundheitsschutz

 

Das Einnehmen und Mitführen von Alkohol und illegalen Drogen ist nicht erlaubt.

 

Alle dem Waffengesetz unterliegenden Waffen, waffenähnliche Gegenstände und ihre Nachbildungen sind an der Schule verboten, ebenso Munition, Feuerwerkskörper und explosive Stoffe.

 

Besteht der Verdacht auf Rauschmittelkonsum oder auf den Besitz von gefährlichen Gegenständen, ist sofort die Schulleitung zu informieren, die ggf. rechtliche Schritte einleitet.

 

Verdächtige Substanzen und Gegenstände werden bis zur Klärung des Sachverhaltes eingezogen.

 

Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

 

8. Rauchen

 

Auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Spielplatz, Sportplatz, der Dreifeldersporthalle und weiterer Sportstätten sowie den Eingangsbereichen an der Wredow´schen Zeichenschule besteht für alle Lehrer/innen und Schüler/innen, sonstiges Personal und Gäste Rauchverbot.

 

 

Allgemeine Hinweise

 

9.1. Hausrecht

 

Das Hausrecht nimmt der Schulleiter oder ein/e Stellvertreter/in wahr. Jede unterrichtende oder Aufsicht führende Lehrkraft vertritt in ihrem Bereich den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts.

 

Besucher/innen melden sich bitte im Sekretariat an. Lehrkräfte und sonstiges Personal sind dazu angehalten, schulfremde Personen anzusprechen.

 

Wertvoller Schmuck, teure Kleidungsstücke, teure technische Geräte sowie hohe Geldbeträge gehören nicht in die Schule. Bei Verlust durch Diebstahl kann hierfür die Schule nicht in Regress genommen werden.

 

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist nicht erlaubt und wird in allen Fällen zur Anzeige gebracht.

 

9.2. Medien

 

Embleme, Abzeichen, Schriftzüge, Videos, Bilder, Lieder und Musikstücke, die die Würde des Menschen verletzen sowie deren Verbreitung über Internet und Handy sind verboten.

 

Das Anbringen von Informationen darf nur auf dafür vorgesehenen Anschlagtafeln und nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.

 

Das Fotografieren oder Filmen von Lehrer/innen und Schüler/innen oder sonstigen schulischen Angestellten ist ohne deren Einwilligung untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Antrag auf Entlassung von der Schule führen.

 

9.3. Umgang mit schulischem und fremdem Eigentum

 

Unser Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Sämtliche Wände, Einrichtungen und Materialien sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt oder besprüht werden.

 

Warme Speisen (z. B. Suppenterrinen, Pizzen u. ä.) werden ausschließlich im Speisesaal, im Schülercafé oder im Freien eingenommen.

 

Für das Verhalten in den Medien- bzw. Fachräumen und der Bibliothek bestehen separate Benutzerordnungen. Diese sind einzuhalten.

 

Die technischen Geräte sind pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu bewahren.

 

Zur ersten bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde ist der jeweilige Fachlehrer für das Mitbringen und die Ablage des Klassenbuchs im Lehrerzimmer verantwortlich.

 

Für die Zwischenzeiten beauftragt der Klassenlehrer/in einen Schüler/in mit dem Transport des Klassenbuchs.

 

Zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände stehen Schließfächer auf Mietbasis zur Verfügung. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

 

Der sparsame Umgang mit elektrischer Energie, Wärme, Wasser und Verbrauchsmaterialien ist grundsätzliches Gebot.

 

9.4. Verkehrsverhalten

 

Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

 

Auf dem Schulhof sind die Räder zu schieben. Das Befahren des Schulhofes mit Pkw, Motorrädern, Mofas oder Mopeds ist untersagt. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Schulleitung.

 

Der Parkplatz für Schüler/innen befindet sich am Wiesenweg (hinter der Turnhalle).

 

Nach der StVO gilt Schrittgeschwindigkeit.

 

9.5. Krankheit und Notfälle

 

Sollte ein/e Schüler/in den Unterricht im Laufe des Tages krankheitshalber abbrechen müssen, meldet er/sie sich grundsätzlich bei dem/der vorangehenden oder nachfolgenden Fachlehrer/in und im Sekretariat ab.

 

In dringenden Fällen kann im Sekretariat telefoniert werden.

 

10. Verhalten am Wredowplatz 

 

Auch am Wredowplatz gilt im Grundsatz die Hausordnung des von Saldern-Gymnasiums. Schüler/innen und Lehrer/innen des von Saldern-Gymnasiums sind Gäste im Gebäude der Wredowschen Zeichenschule. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Sämtliche Wände, Einrichtungen und Materialien sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt oder besprüht werden.

 

Der Aufenthalt der Schüler/innen ist nur in den vorgesehenen Räumen und Fluren gestattet. Andere Räume dürfen nicht betreten werden.

 

Während der Pausen sowie vor und nach dem Unterricht ist auf größtmögliche Ruhe zu achten, damit anderer Unterricht im Gebäude nicht gestört wird. Der Pausenaufenthalt ist nur in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Gebäude gestattet.

 

Parken ist an den Gebäuden am Wredowplatz für Autos und Motorräder nicht gestattet. Diese sind auf den Parkflächen des Schulgebäudes F.-Ziegler-Straße abzustellen. Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen.

 

Diese Hausordnung hat im Besitz aller Lehrer/innen und Schüler/innen zu sein. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung wird nach den Kriterien der „Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen" vom 12.10.1999 i.d.F. vom 12. August 2014 gehandelt.

 

11. Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Hausordnung unberührt. 

 

Das von Saldern-Gymnasium Europaschule verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine für diese Bestimmung möglichst 

nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

 

 

Brandenburg an der Havel, 05.10.2023

Schulkonferenz von Saldern-Gymnasium Europaschule