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Belehrung Sek I

Allgemeine Belehrung im Fach Sport – Schuljahr 2020  / 21

 

 

  1. Schüler/innen tragen sportartgerechte und witterungsentsprechende Kleidung.

               Dabei muss das Sportshirt den Oberkörperbereich(Brust und Bauch) vollständig bedecken und in die     Sporthose gesteckt werden. Die Sporthose muss mindestens das Gesäß vollständig bedecken.

               Beim 2. Verstoß gegen diese Vorschriften durch die Schüler*innen werden die Eltern persönlich darüber               informiert.

  1. Sportschuhe mit heller bzw. abriebfester Sohle sind für die Halle mitzubringen, sonst kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.
  2. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können (insbesondere Uhren, Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe und –stecker, Peercings ...) sind vor Beginn des Unterrichts selbstständig abzulegen bzw. mit eigenem Tape abzukleben.
  3. Lange Haare sind zusammenzubinden.
  4. Das Kaugummikauen ist aus gesundheitlichem Aspekt im Unterricht grundsätzlich verboten.
  5. Die Benutzung aller Sportgeräte erfolgt erst nach Aufforderung durch den Lehrer.
  6. Das Verlassen der Sporthalle / des Sportplatzes ist nur nach Abmeldung beim Sportlehrer gestattet.
  7. Bei Sportbefreiung besteht Anwesenheitspflicht!!
  8. Bei unentschuldigtem Fehlen oder nicht sportgerechter Kleidung wird im Falle einer Leistungsüberprüfung die Note 6 erteilt.
  9. Handybenutzung im Unterricht ist nicht gestattet.
  10. Der Aufenthalt vor der Sporthalle vor dem 1. Block und während der Pausen ist nicht gestattet.

12. Das Betreten der Turnhalle erfolgt nach Einlass durch den Sportlehrer.

13. Getränke werden vor dem Hallenteil abgestellt.

        14. Auf Wertgegenstände muss jeder selbst achten.

15. Den Anweisungen der Hallenwarte ist Folge zu leisten!

 

 

Belehrung zum Schwimmunterricht:

 

  1. Selbstständig auf kürzestem Weg zum Schwimmbad am Marienberg zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, dazu muss die Mittagspause genutzt werden.
  2. Mittagessen in Maßen einnehmen bzw. kleinen Snack /Obst unterwegs, besser nach dem Schwimmen, essen.
  3. Treffpunkt vor dem Schwimmbad: 12 Uhr Schwimmzeit: 12.15 Uhr – 13.15 Uhr,

               mitzubringen sind:           angemessene Schwimmbekleidung

                                                           Badelatschen, großes Badetuch, Duschbad

                                                           Schwimmbrille und Badekappe werden empfohlen

  1. bei Nichtteilnahme am Schwimmunterricht aus gesundheitlichen Gründen (Sportbefreiung,   Menstruation …) besteht Anwesenheitspflicht; es ist kurzes Sportzeug zu tragen
  2. lange Haare sind zusammenzubinden
  3. Schmuck muss abgelegt werden
  4. Die Badeordnung des Marienbades (Ruhe, hygienische Bestimmungen) ist einzuhalten.
  5. Entsprechend der Witterung ist eine Kopfbedeckung mitzubringen.

 

Belehrung zum Gerätturnen:

 

  1. Keiner turnt an einem Gerät ohne Sicherheitsstellung.
  2. Gegenseitige Hilfeleistung ist zu gewährleisten.
  3. Feste Sportschuhe für das Sprunggerät sind mitzubringen.
  4. gemeinsamer Auf- und Abbau der Geräte nach Einweisung durch den Sportlehrer (Sicherheit)
  5. Gerätebenutzung nur nach Freigabe durch den Sportlehrer erlaubt