Belehrungen Sek II
Von Saldern – Gymnasium Fachbereich Sport / Sek II
Belehrung für den Kursunterricht im Fach Sport – Schuljahr 2016/17
- Schüler/innen tragen sportartgerechte und witterungsentsprechende Kleidung.
Die Judojacken/ Judoanzüge sind am Ende des Kurshalbjahres gewaschen, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand beim Kurslehrer abzugeben. - Sportschuhe mit heller bzw. abriebfester Sohle sind für die Halle mitzubringen, sonst kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.
- Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können, insbesondere Uhren, Ringe, Ketten, Arm- und Freundschaftsbänder, Ohrringe und –stecker bzw. Piercings ... sind vor Beginn des Unterrichts abzulegen und werden nicht vom Sportlehrer entgegengenommen.
- Lange Haare sind zusammenzubinden.
- Nach Möglichkeit sind Sportbrillen zu tragen.
- Das Kaugummikauen ist aus gesundheitlichem Aspekt im Unterricht grundsätzlich verboten.
- Die Benutzung aller Sportgeräte erfolgt erst nach Aufforderung durch den Lehrer.
- Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest einzuholen.
- Bei Sportbefreiung besteht Anwesenheitspflicht!!
- Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht hat die Entschuldigung in der darauffolgenden Stunde durch den/ die Schüler/in zu erfolgen. Geschieht dies nicht, so gelten diese Stunden als unentschuldigt.
Eine Abmeldung im Sekretariat gilt nicht als Entschuldigung!) - Bei unentschuldigtem Fehlen und nicht sportgerechter Kleidung wird im Falle einer Leistungsüberprüfung die Note 6 erteilt. Leistungsüberprüfungen sind Bringepflicht!
- Handybenutzung im Unterricht ist nicht gestattet.
- Der Turnhallenbereich ist absolute Nichtraucherzone!!
- Das Betreten der Turnhalle erfolgt nach Einlass durch den Kurslehrer.
- Auf Wertgegenstände muss jeder selbst achten, ggf. zu Hause bzw. im Schließfach verwahren. Sie sind in der Sporthalle nicht versichert.
- Eine Freistellung für Fahrschule erfolgt nicht! Ausnahme: 1. Prüfung, aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Kurslehrer
- Den Anweisungen der Hallenwarte ist Folge zu leisten
- Verletzungen (auch bei nachträglicher Feststellung) sind unbedingt dem Sportlehrer anzuzeigen.