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Belehrungen Sek II

Von Saldern – Gymnasium   Fachbereich Sport / Sek II

 

                                                                      

Belehrung für den Kursunterricht im Fach Sport – Schuljahr 2016/17

 

  1. Schüler/innen tragen sportartgerechte und witterungsentsprechende Kleidung.
    Die Judojacken/ Judoanzüge sind am Ende des Kurshalbjahres gewaschen, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand beim Kurslehrer abzugeben.
  2. Sportschuhe mit heller bzw. abriebfester Sohle sind für die Halle mitzubringen, sonst kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.
  3. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können, insbesondere Uhren, Ringe, Ketten, Arm- und Freundschaftsbänder, Ohrringe und –stecker bzw. Piercings ... sind vor Beginn des Unterrichts abzulegen und werden nicht vom Sportlehrer entgegengenommen.
  4. Lange Haare sind zusammenzubinden.
  5. Nach Möglichkeit sind Sportbrillen zu tragen.
  6. Das Kaugummikauen ist aus gesundheitlichem Aspekt im Unterricht grundsätzlich verboten.
  7. Die Benutzung aller Sportgeräte erfolgt erst nach Aufforderung durch den Lehrer.
  8. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest einzuholen.
  9. Bei Sportbefreiung besteht Anwesenheitspflicht!!
  10. Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht hat die Entschuldigung in der darauffolgenden Stunde durch den/ die Schüler/in zu erfolgen. Geschieht dies nicht, so gelten diese Stunden als unentschuldigt.
    Eine Abmeldung im Sekretariat gilt nicht als Entschuldigung!)
  11. Bei unentschuldigtem Fehlen und nicht sportgerechter Kleidung wird im Falle einer Leistungsüberprüfung die Note 6 erteilt. Leistungsüberprüfungen sind Bringepflicht!
  12. Handybenutzung im Unterricht ist nicht gestattet.
  13. Der Turnhallenbereich ist absolute Nichtraucherzone!!
  14. Das Betreten der Turnhalle erfolgt nach Einlass durch den Kurslehrer.
  15. Auf Wertgegenstände muss jeder selbst achten, ggf. zu Hause bzw. im Schließfach verwahren. Sie sind in der Sporthalle nicht versichert.
  16. Eine Freistellung für Fahrschule erfolgt nicht! Ausnahme: 1. Prüfung, aber nur   nach vorheriger Absprache mit dem Kurslehrer
  17. Den Anweisungen der Hallenwarte ist Folge zu leisten
  18. Verletzungen (auch bei nachträglicher Feststellung) sind unbedingt dem Sportlehrer anzuzeigen.