Gremien

An der inneren Gestaltung einer Schulgemeinschaft sind drei Gruppen beteiligt. Jede einzelne Gruppe hat die Möglichkeit, sich neben der rein praktischen Arbeit auch über die genannten schulischen Gremien in diese Gestaltung mit einzubringen:

 

- die Schülerinnen und Schüler über die Konferenz der Schülerinnen und Schüler

  (§ 84 BbgSchulG)  (die entsprechenden Seiten werden ergänzt und aktualisiert)

 

- die Eltern über die Elternkonferenz (§ 82 BbgSchulG)

 

- die Lehrkräfte über die Konferenz der Lehrkräfte (§ 85 BbgSchulG).

                                            (die entsprechende Seite wird momentan aktualisiert)

 

Alle drei Gruppen sind gemeinsam in der Schulkonferenz (§§ 90,91 BbgSchulG) vertreten.

 

Wesentliche Festlegungen zur Ausgestaltung des Unterrichts treffen die Fachkonferenzen

(§ 87 BbgSchulG).

 

Ausführungen zu den Auszügen aus dem Brandenburger Schulgesetz zu den einzelnen Gremien und deren Aufgaben finden Sie in diesem Dokument zusammengefasst.

 

 

(Stand vom: 20.09.2021)

F. B.